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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese AGB gelten für alle von Anna-Maria Saller übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes

vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspreche ich hiermit.

Meine AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.

2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Anna-Maria Saller gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher

technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten). Bei Eingriff in die Daten ohne vorherige Absprache mit

Anna-Maria Saller liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Es kann Schadensersatz verlangt werden.

3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen

werden zusätzlich belastet.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

5. Bei allen erstellten Aufnahmen räume ich gegen einen Aufpreis uneingeschränkte Nutzungsrechte ein. Die Einräumung des

Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass ich dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Roh- oder

Feindaten) überlasse. Feindaten sind entsprechend dem Angebot, bei fehlendem Angebot entsprechend meiner aktuellen

Preisliste zu erwerben. Eine Namensnennung des Urhebers muss in jedem Fall immer erfolgen.

6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von mir nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei

Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber

obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

7. Fällt aus Gründen, die Anna-Maria Saller nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser

Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so habe ich ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten

Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Anna-Maria Saller nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht

mir das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von mir begonnen

wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von mir nicht zu vertretenden Gründen wesentlich

überschritten, kann ich eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen

geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind

nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach meiner Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung

abgestellt. Gelingt mir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren

Ansprüche gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückg.ngigmachung des Auftrages

oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn mir eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw.

Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Ich hafte nicht – soweit gesetzlich zulässig – für

Mängelfolgeschäden.

11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen

keinen Reklamationsanspruch.

12. Wird mir die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der

Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel

ausgeschlossen.

13. Ich archiviere die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in meinem

Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, bin ich nicht haftbar.

14. Ich behalte mir vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.

15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der

Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.

16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 5.000 Euro, so bin ich gegebenenfalls berechtigt, noch vor

Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.

17. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig

Passau. Ich bin berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages

ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die

ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten

entspricht. Der Auftraggeber haftet für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verwendung der Fotos ergeben.

18. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2018, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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